Bürgerkarte und Handy-Signatur

Die Bürgerkartenfunktion ist auf zwei unterschiedliche Arten verfügbar. Einerseits die Handy-Signatur – diese funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos – und andererseits die Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion – zum Beispiel als zusätzliche Funktion auf der e-card -, dazu ist jedoch ein Kartenlesegerät notwendig.

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Deregulierungsgesetz 2017 – Ausbau des Anwendungsbereiches der elektronischen Signatur

Am 12. April 2017 wurde das Bundesgesetz zur Änderung des E-Government-Gesetz u.a. (Deregulierungsgesetz 2017) im BGBl I 40/2017 veröffentlicht. Die darin vorgesehen Änderungen treten teilweise am Tag nach der Veröffentlichung, mit 1. Jänner 2017, 1. Oktober 2017 oder 1. Jänner 2018 in Kraft.

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