Die Bürgerkartenfunktion ist auf zwei unterschiedliche Arten verfügbar. Einerseits die Handy-Signatur – diese funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos – und andererseits die Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion – zum Beispiel als zusätzliche Funktion auf der e-card -, dazu ist jedoch ein Kartenlesegerät notwendig.

Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden und sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sie gelten als „virtueller Ausweis“ und können zur digitalen Signatur von Dokumenten oder Rechnungen verwendet werden. Anwendungsbereiche sind derzeit z.B. FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Strafregisterauszug, elektronisches Postamt für Behördenpost und Datentresor.

Mit dieser Digitalisierung gehen zahlreiche Vorteile einher: Kostenfreie Nutzung, Zeitersparnis durch den Entfall von Amtswegen, hohe Sicherheit durch die Kombination aus Wissen (PIN oder Passwort) und Besitz (e-card oder Handy) sowie Datenschutz durch kryptographische Verfahren.

Besonders wird dieses System stetig weiter ausgebaut, indem aktuell durch das Deregulierungsgesetz 2017 weitere Anwendungsbereiche der Bürgerkarte geschaffen wurden, z.B. die Vereinfachung der GmbH-Gründung sowie die Zustellung und der Zugriff auf Dokumente.

Weitere Informationen und die Anleitung zur Aktivierung finden Sie auf: www.buergerkarte.at.