Am 30.09.2021 fand im Kepler Salon im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Regulating Economy – Wirtschaftsrechtsgespräche an der JKU“ ein Gespräch mit Professorin Dr. Corinne Zellweger-Gutknecht zum Thema „Digitales Bargeld für das Publikum?“ statt.

Die Vortragende referierte vor gespanntem Publikum über die Entstehungsgeschichte von Bargeld, die Rechtsgrundlagen der Banknotenausgabe durch die EZB und die rechtliche Einordnung des (digitalen) Bargeldes als (Mini-) Anteil an den Eigenmitteln der EZB. Als Vorteil des digitalen Bargeldes nannte die Vortragende vor allem, dass sich die Verrechnung zwischen den Banken bei der Abwicklung von Überweisungen erübrigen würde, was die Finanzmarktstabilität stärkt. Als Nachteil hob sie hervor, dass auf das digitale Bargeld Kosten und Zinsen erhoben werden könnten und die breite Masse diesen Gebühren – bei Abschaffung des physischen Bargeldes – mangels Alternativen ausgeliefert wäre. Bei der Frage eines/einer Online zugeschalteten Zusehers/Zuseherin, ob wir nicht ein Grundrecht auf Bargeld benötigen, wies die Vortragende auf Artikel 128 AEUV hin, welcher nach dem derzeitigen Interpretationsstand einer gänzlichen Abschaffung von Bargeld entgegensteht.

Der Vortrag über dieses hochkomplexe Thema war bis zur letzten Minute fesselnd und auch für nicht in dieses Thema vertieft eingelesene Personen gut verständlich. Metzler & Partner Rechtsanwälte freuen sich, Partner und Unterstützer dieser Veranstaltungsreihe zu sein.

Der Vortrag und die anschließende Diskussion können hier als Video nachgesehen werden. Der Veranstaltungsbericht der JKU ist hier nachzulesen.