Die Grunderwerbsteuer wird ab 01.01.2016 in Österreich neu gestaltet.

Kaum ein Rechtsgebiet erregt so viel öffentliche Aufmerksamkeit, wie die Besteuerung von beabsichtigten Liegenschaftsübertragungen, vor allem im Familienkreis. Derartige Stichtage führen zu Überlegungen, ob geplante Übertragungen noch vor diesem Stichtag durchgeführt werden sollen.

Die veröffentliche Meinung, dass alles teurer wird, kann in dieser Form nicht bestätigt werden. Es kann auch Fälle geben, in denen die Übertragungsvorgänge ab 01.01.2016 sogar günstiger werden können.

Von besonderer Bedeutung ist ein völlig neues Bewertungssystem für die Bemessungsgrundlage durch Einführung eines sogenannten „Grundstückswertes“, der voraussichtlich merkbar unter den Verkehrswerten liegt. Dieser Grundstückswert wird entweder nach einem „Pauschalwertmodell“, ausgehend von hochgerechneten historischen Grundstückseinheitswerten, zuzüglich eines anteiligen Gebäudewertes anhand von durchschnittlichen Baukosten oder nach einem geeigneten Immobilienpreisspiegel ermittelt. Diese Wertermittlung ist im Steuerrecht völlig neu.

Bei unentgeltlichen Erwerben gibt es einen Stufentarif von 0,5 % bis 3,5 %.

Bei entgeltlichen Erwerben, also beim klassischen Kaufvertrag bleibt es beim Steuersatz von 3,5 %.

Der begünstigte Bereich des Familienverbandes, bei dem immer der neue Stufentarif angewendet wird, wird ab 01.01.2016 erweitert.

Im Bereich des Unternehmensrechtes ist zu beachten, dass in Zukunft auch Anteilsübertragungen von mindestens 95 % bei Personengesellschaften Grunderwerbssteuer auslösen und dass der Vereinigungstatbestand bei Kapitalgesellschaften insofern neu gestaltet wird, als es nicht mehr 100 % sondern 95 % sein müssen.

Es empfiehlt sich daher jedenfalls eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Experten.