Wir unterstützen unsere Mandanten österreichweit bei der Prüfung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und der Abwicklung naturschutzrechtlicher Bewilligungen. Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere sämtliche Aspekte der Projektplanung im Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG) oder den im jeweiligen anderen Bundesland anzuwendenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen.