Ihr Anwalt für Naturschutzrecht in Linz
Wir unterstützen unsere Mandanten österreichweit bei der Prüfung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und der Abwicklung naturschutzrechtlicher Bewilligungen. Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere sämtliche Aspekte der Projektplanung im Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG) oder den im jeweiligen anderen Bundesland anzuwendenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen.
Projektberatung / Consulting
- Beratung im Zusammenhang der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie
- Prüfung und Evaluierung des naturschutzrechtlichen Projekts
- Beratung im Zusammenhang mit der Alternativenprüfung und der Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen
Vertretung im Genehmigungsverfahren
- Vertretung und Beratung in naturschutzrechtlichen Anzeige- und Bewilligungsverfahren
- Begleitung bei Naturverträglichkeitsprüfungen und diesbezüglichen Feststellungsverfahren
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Vertretung vor Landesverwaltungsgerichten (LVwG)
- Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Vertragserrichtung / due diligence
- Vertragserrichtung und Beratung betreffend liegenschaftsbezogene Verträge im Zuge der Projektverwirklichung
Aktuelles
Sie haben Fragen zu diesem Thema oder benötigen einen Anwalt für Naturschutzrecht in Linz?
Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten, und beraten Sie gerne unverbindlich und transparent über unser Leistungsangebot.